B

Was darf man mit der B -Klasse fahren?

  • Pkw und kleine LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen ausser Führersitz
  • Hinter diesem Fahrzeug darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden
  • Anhänger mit über 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt

Erteilungsvoraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre ; 17 Jahre
  • Einschluss der Klassen L und AM

B96

Was darf man mit der B96-Klasse fahren?

 

  • Farbzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt
  • Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis Klasse B besitzt oder die Voraussetzung für deren Erteilung erfüllt hat ; in diesem Fall darf die Schlüsselzahl 96 frühestens mit der Fahrerlaubnis für die Klasse B zugeteilt werden

    Erteilungsvoraussetzungen
     
  • Mindestalter 18 Jahre ; 17 Jahre
  • Einschluss keiner weiteren Klassen | Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
  • keine zusätzliche Theorie - und Praxisprüfung notwendig
     

BE

Was darf man mit der BE-Klasse fahren?

 

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3.500 kg nicht übersteigt

    Erteilungsvoraussetzungen
     
  • Mindestalter 18 ; 17 Jahre *
  • Einschluss keiner weiteren Klassen 
  • Führerscheinklasse B ist Voraussetzung
  • Praktische Prüfung muss erfolgen 
Mofa
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Voraussetzungen keine
AM
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Voraussetzungen keine
A1
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Voraussetzungen keine
  • Einschluss der Klasse  AM
A2
  • Mindestalter 18 Jahre (Direkteinstieg oder Aufstieg)
  • Voraussetzungen keine
  • Einschluss der Klassen A1 und AM

A

Was darf man mit der A-Klasse fahren?

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg | 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge | 20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
  • Voraussetzungen keine
  • Einschluss der Klassen A2 | A1 und AM

C1

Was darf man mit der C1-Klasse fahren?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und ausgebaut sind.
Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste bis 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist erforderlich

 

C1 E

Was darf man mit der C1 E  -Klasse fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug

  • der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt
  • der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht überschreitet

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Minderalter 18 Jahre
  • Führerscheinklasse C1 ist erforderlich

C

Was darf man mit der C -Klasse fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Auch Omnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs dienen

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist erforderlich

CE

Was darf man mit der CE -Klasse fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Einschluss der Klassen BE, C1E, sowie D1,  sofern D1 und DE, sofern D vorhanden ist

L

Was darf man mit der L -Klasse fahren?

  • Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesem Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischmaschinen, Sattler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 16 Jahre
  • keine Klasse erforderlich

T

Was darf man mit der T -Klasse fahren?

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/hund selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 15 Jahre
  • keine Klasse erforderlich

D1

Was darf man mit der D1 -Klasse fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8m beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist erforderlich

 

D1E

Was darf man mit der D1 E -Klasse fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Klasse D1 erforderlich
  • Einschluss der Klassen BE und C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt

 

D

Was darf man mit der D -Klasse fahren?

  • Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen ausser dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist erforderlich
  • Einschluss der Klasse D1

 

DE

Was darf man mit der DE -Klasse fahren?

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen

Erteilungsvoraussetzungen 

  • Mindestalter 24 Jahre
  • Führerscheinklasse B ist erforderlich
  • Einschluss der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt

 

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